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Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen

Vertragsgegenstand und -abschluss

Diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und rhz reisen ag für alle von rhz veranstalteten Rei­se­arrangements. Sie finden nicht Anwendung bei Vermittlung von Einzelleistungen wie Flugtickets, Veranstaltungskarten sowie Angeboten von anderen Reiseveranstaltern. In diesen Fällen gelten deren eigene Vertragsbedingungen. Der Vertrag zwischen ­Ihnen und rhz reisen kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung bei Ihrer Buchungsstelle zustande.

 

Anmeldung und Zahlungsbedingungen

Wir bitten Sie, für die Anmeldung das rhz-Anmeldeformular zu verwenden. Mit Erhalt der Reisebestä­tigung ist eine Anzahlung von ca. 20 % des publi­zierten Reisepreises fällig. Die Restzahlung ist bis spätestens 4 Wochen vor Abreise zu leisten.

 

Preisänderungen

In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der verein­barte Preis erhöht werden muss. Bei nachträglichen Flugpreiserhöhungen, Treib­stoffzuschlägen, Wech­selkursänderungen, neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben, Gebühren oder Steuern (z. B. Flughafentaxen, Mehrwertsteuer usw.) behält sich rhz reisen das Recht vor, Ihnen Preisdifferenzen bis spätestens 20 Tage vor Abreise nachzubelasten. Erhöht sich der vereinbarte Preis um mehr als 10%, so haben Sie das Recht, innert 5 Tagen kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.

 

Annullationsbestimmungen

Bis 91 Tage vor Abreise wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 50.– pro Person erhoben. Für kurzfristige Annullationen fallen zusätzlich folgende Kosten in Prozent des Reisepreises an:

90 – 61 Tage vor Reisebeginn: 10 %

60 – 36 Tage vor Reisebeginn: 40 %

35 – 26 Tage vor Reisebeginn: 60 %

25 – 5 Tage vor Reisebeginn: 80 %

ab 4 Tagen vor Reisebeginn, Nichterscheinen

oder vorzeitiger Abbruch der Reise: 100 %

Bei einzelnen Reisen können separate Annullations-bestimmungen zum Tragen kommen. Diese werden bei der Buchung mitgeteilt.

Allfällige Mehrkosten bei vorzeitigem Abbruch der Reise gehen zu Lasten des Teilnehmers.

Die Annullation hat schriftlich zu erfolgen, wobei das Datum des Poststempels ­massgebend ist. Bei Zusatzwünschen (separate Flüge etc.), Klein- und Spezialgruppen können separate Annullationsbedingungen gelten.

 

Haftungsausschlüsse, -beschränkungen

Wir haften für eine fachlich einwandfreie Organisation und wählen die verschiedenen Leistungsträger (Veranstalter, Flug- und Schiffsgesellschaften, Carunternehmen, Hotels usw.) sorgfältig aus.

rhz reisen haftet nicht für Folgen, die durch höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, Unruhen oder ähnlich), Fehler von Leistungsträgern, Streiks, Verspätungen oder Verschulden der Reiseteilnehmenden entstehen.

Enthalten internationale Abkommen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllen oder nicht gehöriger Erfüllung, so haftet rhz reisen nur im Rahmen dieser Abkommen. Diese ­bestehen vor allem für den Flugverkehr, die Bahn- und Schifffahrt.

rhz reisen haftet nicht für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen und Erkrankungen, Sach- und Vermögensschäden, wenn die Schäden nicht nachweislich von rhz reisen verschuldet worden sind. Für Sach- und Vermögensschäden ist die Haftung von rhz reisen auf maximal die Höhe des ­Reisepreises beschränkt.

rhz reisen haftet nicht für Störungen bei Leistungen, die als Fremd­leistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Besuch einer Veranstaltung, fakultative Ausflüge usw.)

 

Einreise-, Zoll, Gesundheitsvorschriften

Wir weisen Sie auf die jeweiligen Einreisevorschriften hin und sind Ihnen bei der Einholung der Visa ­behilflich. Sie sind aber für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits-, Impf-, medizinische Test-, Pass- und Visavorschriften selber verantwortlich. Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein, wird es ohne unser Verschulden zu spät ausgestellt oder wird die Einreise verweigert, und müssen Sie deshalb die Reise absagen, gelten unsere Annullationsbestimmungen. Unsere Einreise-Angaben gelten für Per­sonen mit Bürgerrecht in der Schweiz.

 

Einzelzimmer, halbe Doppelzimmer

Es sind manchmal nur wenige Einzelzimmer verfügbar. In einigen Hotels sind die Einzelzimmer klein und weniger gut eingerichtet als Doppelzimmer. Der Zuschlag ist jedoch nicht abhängig von der Zimmerqualität.

Wenn trotz vorliegender Hotelbestätigung an einem Ort kein Einzelzimmer verfügbar ist, hat der oder die Teilnehmende lediglich Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Einzelzimmer-Zuschlags. Bei Buchung eines halben Doppelzimmers bleibt die Umteilung in ein Einzelzimmer gegen entsprechenden Mehrpreis vorbehalten, wenn kein Zimmerpartner gefunden wird.

 

Zusatzwünsche

Bei Zusatzwünschen (Verlängerung, Hotelbuchung, Sitzplatzreservation bei Flügen, individuelle Hin- oder Rückreise) verrechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 50.– pro Person. Bei kurzfristigen Anmeldungen (innerhalb 2 Wochen vor Abreisedatum) behalten wir uns vor, ebenfalls eine Gebühr von Fr. 50.– zu erheben.

 

Bahnfahrten

Bei Reisen mit Bahnfahrten wird der Besitz eines SBB-Halbtaxabos vorausgesetzt. Der Reisepreis ist auf dieser Basis berechnet.

 

Versicherungen

Bei unseren Reisen ist eine Annullations- und Extra­rück­reisekosten-Versicherung obligatorisch mit Aus­nahme ein- bis viertägiger Reisen.

Unsere Jahresreiseversicherung umfasst Annullation und Extra­rückreisekosten.

Preis Jahresversicherung: CHF 130.–
(Unser Versicherungspartner; Allianz).

Wir empfehlen die Leistungsüberprüfung der eigenen Unfall- und Krankenversicherung.

 

 

Programmänderung, Reiseleitungswechsel

Programm-, Flugplan- und Hoteländerungen blei­ben vorbehalten. Es steht im Ermessen des Organisators, andere als im Programm erwähnte Fluggesellschaften zu benutzen oder den ausgeschriebenen Studienreiseleiter, Experten oder Korrespondenten notfalls durch einen anderen zu ersetzen.

 

Beanstandungen

Sollten Sie während der Reise Anlass zu Beanstandungen haben, so müssen Sie diese sofort unserer rhz-­Vertretung oder dem Leistungsträger bekanntgeben. Diese sind nicht ­berechtigt, Ansprüche anzuerkennen, dies ist aber eine Voraussetzung für das Geltend­machen Ihrer Ersatzansprüche. Zudem ermöglicht dieses Vorgehen, meist bereits während der Reise Abhilfe zu schaffen. In allen Fällen müssen Ersatzbegehren begründet bis spätestens 30 Tage nach der Reise schriftlich bei rhz reisen eingereicht werden.

Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vom Reisevertrag zurücktreten:

 

a) Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse wie Streiks, Unruhen, Epidemien, Pandemien, Ereignissen höherer Gewalt, behördlichen Massnahmen, Ausfall des wissenschaftlichen Reiseleiters (Unfall, Krankheit usw.). Sie erhalten eine Rückerstattung für die noch nicht bezogenen Leistungen, wobei die von rhz reisen nachweislich erbrachten Aufwendungen sowie eine Bearbeitungsgebühr (Fr. 50.-/Person) vom Rückerstattungsbetrag abgezogen werden.

 

b) Nichterreichen Mindestteilnehmerzahl

Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl (bei kritischem Buchungsstand werden Sie in der Regel einen Monat vor Abreise informiert). Der Rücktritt ist Ihnen unverzüglich zu erklären. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück.

 

c) Unzumutbarkeit

Wenn der oder die Reisende die Durchführung der Reise aufgrund seines Verhaltens oder seines Gesundheitszustandes nachhaltig behindert, stört oder sich vertragswidrig verhält. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, muss jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen. Mehrkosten für eine separate Rückreise gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers.

 

d) Wesentlicher Irrtum

Im Falle eines wesentlichen Irrtums beim Vertrags-abschluss, insbesondere bei Berechnungs- und/oder Publikationsfehlern des Reisepreises, behält sich rhz reisen das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. Der einbezahlte Reisepreis wird umgehend rückerstattet.

 

 

Sicherstellung der Kundengelder

Die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit Ihrer Pauschalreise einbezahlten Beträge ist gemäss Bundesgesetz über Pauschalreisen durch den Garantiefonds der Schweizer Reisebranche garantiert.

 

Datenschutz

Bitte beachten Sie den Link: www.rhzreisen.ch/PDF/Datenschutz.pdf

 

Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Auf die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und rhz reisen ag ist schweizerisches Recht anwendbar. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Windisch.

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